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FAQ – Ihre Fragen zur Zusammenarbeit

Wer ist Architekt?

Architekten haben erfolgreich ein ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium absolviert. Je nach gewählter Hochschule dauert ein Studium mindestens 4 bis 5 Jahre. Die Inhalte sind breit gefächert und reichen von Baugeschichte, Ästhetik und Stadtbautheorie über Baukonstruktion und Entwurf bis Projektsteuerung und Baurecht. Es gibt 3 Hauptrichtungen: Architekt, Innenarchitekt oder Landschaftsarchitekt.
Architekt nennen dürfen sich die Absolventen des Bachelor- oder Masterstudienganges jedoch erst, wenn sie die nötige Berufserfahrung nachweisen und von der jeweiligen Architektenkammer ihres Bundeslandes nach dem Baukammerngesetz anerkannt sind. Erst dann sind sie auch vorlageberechtigt und können somit Bauanträge für alle Bauprojekte einreichen.

Welche Aufgaben hat ein Architekt?

Art. 1 Abs.1 Bayer. Architektengesetz besagt: „Berufsaufgabe des Architekten ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau".
Architekten sind auf drei Ebenen tätig: Baukunst, Ingenieurleistung und Projektleitung. Architekten beraten, entwerfen und planen in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn ein individuelles Bauvorhaben. Sie kümmern sich um die detaillierte Werkplanung, die Baugenehmigung und die Verhandlungen mit Behörden. Sie schreiben alle handwerklichen Arbeiten aus, vergleichen die Angebote, erteilen Aufträge und prüfen Rechnungen. Sie beraten hinsichtlich des Einsatzes von Materialien, Formen, Farben, technischen Lösungen. Sie koordinieren die einzelnen Gewerke, sind Ansprechpartner für alle Handwerker, überwachen Bauphasen, Termine und Kosten. Sie achten auf die Qualität der verwendeten Materialien und die Qualität der Bauausführung.

Kann ein Architekt mehr als Häuser bauen?

Architekten planen und realisieren nicht nur neue Einfamilienhäuser, Geschosswohnungs- und Gewerbebauten, öffentliche Gebäude oder Sonderbauten wie Sporthallen, Krankenhäuser oder Konzerthallen.

Ihre weiteren Kompetenzen:
  • fachgerechte Sanierung von Altbauten oder Denkmälern
  • Konzeptentwicklung für die Raumgestaltung – von individuellen Einbauten, Ladenbau und Designlösungen bis hin zu Lichtkonzepten und zur Unterstützung bei der Einrichtungsberatung
  • Beteiligung an der Planung der Freiflächen rund um ein Bauvorhaben
  • Mitwirkung an städtebaulichen Gesamtkonzepten
  • Vermittlung zwischen Bauherren und öffentlichen Auftraggebern, Naturschutzbehörden, Denkmalschutzbehörden oder anderen am Bauvorhaben Beteiligten
  • Beratung bezüglich Gebäudetechnik, Barrierefreiheit, Energieeffizienz, Denkmalschutz und öffentlichen Bau-Finanzierungsprogrammen (KfW, BAFA, EnEV-Vorgaben etc.).

Braucht man einen Architekten?

Ja. Für alle Bauvorhaben benötigen Sie früher oder später einen Experten – einen bei der Architektenkammer eingetragenen Architekten oder einen bei der Ingenieurekammer-Bau eingetragenen Ingenieur mit einschlägiger Ausbildung und Praxiserfahrung. Diese Fachleute sind „bauvorlageberechtigt“ und können uneingeschränkt für alle Bauvorhaben Bauanträge stellen.
Auch Bauträger wickeln die Baueingabe über einen Architekten ab.

Wie viel kostet ein Architekten-Haus?

Diese oft gestellte, pauschale Frage lässt sich ohne vorhergehendes Planungsgespräch zwischen Bauherr und Architekt kaum beantworten.
Jeder Bauherr hat individuelle Wünsche und Ansprüche z.B. an Wohnfläche, Design, Komfort und verwendetes Material. Jedes Bauprojekt hat einen anderen Schwierigkeitsgrad ( die Modernisierung eines Einfamilienhauses unterscheidet sich zum Beispiel vom Bau einer Seniorenwohnanlage ).
Die Baukosten können außerdem davon abhängen, welche Bedingungen man auf einem Grundstück vorfindet. Ein Bodengutachten kann etwa ergeben, dass aufgrund besonderer Grundwasserverhältnisse eine wasserdichte, betonierte Ausführung des Kellers nötig ist.
Andererseits kann ein erfahrener Architekt eine sehr präzise Kostenschätzung erstellen. Sie können also ein (festes) Budget vorgeben, das bei der Planung, der Materialauswahl und der Realisierung eingehalten wird.

Was kostet ein Architekt?

Architekten halten sich bei der Abrechnung ihrer Leistungen an eine verbindliche Verordnung des Bundes: die
HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Die HOAI teilt die Realisierung eines Bauvorhabens in 9 Stufen ein, die Leistungsphasen. Für jede Leistungsphase – von der ersten Planung bis zum Ablauf der Gewährleistung – sieht sie vor, welches Honorar ein Architekt fordern kann. Diese verbindlichen Honorarsätze betragen einen festen Teil Ihrer Bau- bzw. Investitionssumme. Je anspruchsvoller oder komplizierter dabei ein Bauvorhaben ist, desto höher ist die festgelegte Honorarzone. Das Honorar, das der Architekt für ein Bauvorhaben erhalten wird, ist für Sie also von Vornherein transparent und kalkulierbar.

Welche Leistungsphasen gibt es?

Die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sieht 9 Leistungsphasen vor, mit denen der Bauherr einen Architekten einzeln oder komplett beauftragen kann.
  1. Entwurfsphase: Grundlagenermittlung
  2. Entwurfsphase: Vorplanung mit Kostenschätzung
  3. Entwurfsphase: Entwurfsplanung und Kostenberechnung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung/Werkplanung
  6. AVA (= Ausschreibung – Vergabe – Abrechnung): Vergabevorbereitung wie Mengenermittlungen, Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die einzelnen Gewerke
  7. Ausschreibung: Vergabe an die einzelnen Gewerke/Handwerker, Kostenanschlag
  8. Bauleitung: Objekt-/Bauüberwachung bis zur Abnahme sowie Kostenfeststellung
  9. Objektbetreuung, Dokumentation nach der Abnahme bis zum Ablauf des Gewährleistungszeitraumes

Wie behalte ich als Bauherr die Kontrolle über die Kosten?

Wenn Sie einen Architekten mit der Bauleitung beauftragen, führt er für Sie Protokoll über beauftragte und bereits abgerechnete Kosten. Er kann also jederzeit das geplante Budget mit den laufenden Kosten vergleichen und gemeinsam mit Ihnen abstimmen, ob z.B. finanzieller Spielraum für einen Sonderwunsch besteht.

Architekt oder Bauträger?

Ein Haus, das individuell von einem Architekten geplant wird, muss nicht teurer sein als ein Haus von einem Bauträger.
Der Architekt ist Ihr objektiver Ansprechpartner von der individuellen Planung bis zur Übergabe. Als Bauherr geben Sie vor, welche Vorstellungen von Design und Technik Sie haben und welches Budget zur Verfügung steht. Der Architekt ermittelt dann, ob und wie Ihre Vorstellungen zu realisieren sind. Entwurf und Budget sind also bestmöglich auf Sie zugeschnitten.
Der Architekt bietet Ihnen während der gesamten Entwurfs-, Ausschreibungs- und Realisierungsphase volle Transparenz. Sie können jederzeit mitverfolgen, wie der Baufortschritt ist, welche Materialien und Techniken zum Einsatz kommen und welche Angebote die Handwerker dazu abgeben.
Ein Architekt erhält lediglich sein Honorar. Er verdient nicht an Provisionen und Aufschlägen auf Handwerkerleistungen oder Materialeinkauf, und er gibt Preisvorteile 1:1 an Sie weiter.
Wenn Sie einen Architekten mit der verantwortlichen Objektbetreuung beauftragen, erhalten Sie also vollen Service aus einer Hand – und eine unabhängige Bauleitung obendrein. Der Architekt erledigt für Sie auf Wunsch alle Aufgaben wie Ausschreibungen, Terminkoordination der Handwerker, überwacht die professionelle Durchführung sowie die kritische Abnahme – objektiv, qualitäts- und kostenbewusst.

Wie arbeiten Architekt und Bauherr zusammen?

Ein Erstgespräch mit dem Architekten dient üblicherweise zum gegenseitigen Kennenlernen und zum ersten Abstimmen von Erwartungen und Möglichkeiten des Bauherrn.
Ein Bauherr kann dann einen Architekten vertraglich mit den Leistungsphasen beauftragen, die er wünscht. In den meisten Fällen betreut ein Architekt alle Leistungsphasen von Planung bis Übergabe. Man kann aber z.B. zunächst die Leistungsphasen 1–4 (bis Genehmigung des Bauvorhabens) und im nächsten Schritt die Leistungsphasen 5–9 (bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens) gebündelt beauftragen. Darüber schließen beide Partner einen Werkvertrag. Die Zahlung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt jeweils nach ihrer Fertigstellung, nach Arbeitsfortschritt oder nach einem festgelegten Zahlungsplan.